AU

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Bei Versicherten einer deutschen Krankenkasse werden ab 2023 Arbeits­unfähigkeits­bescheinigungen nicht mehr auf Papier erstellt. Statt dessen werden sie digital von Praxis oder Krankenhaus an die Kranken­kasse übertragen, von wo sie der/die Arbeit­geber:in elektronisch anfordert.

Wenn du privat kranken­versichert bist, wegen eines kranken Kindes frei­gestellt bist oder krank geschrieben wirst durch Privatarzt/Privatärztin, Ärztin/Arzt im Ausland, Physio- oder Psycho­thera­peut:in, erhältst du weiterhin eine Krankmeldung auf Papier, die du dann in deinem Betrieb und bei der Kranken­kasse abgeben musst. In diesen Fällen wird die Krank­meldung nicht digital übermittelt. Einen Scan einer Papiermeldung kannst du hiermit auch übermitteln.

Mit diesem Formular kannst du die notwendigen Informationen an LindenCraft übermitteln, wo die Daten im Auftrag des/der Arbeitgeber:in für die Lohnabrechnung und für den Abruf der eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) verwendet werden.

Parallel gib aber bitte auf jeden Fall auch deinem Anstellungs­betrieb frühestmöglich Bescheid.

Ab wann die Arbeits­unfähigkeit ärztlich fest­gestellt werden muss, richtet sich nach dem Arbeits­vertrag. Ist dort nichts geregelt, gilt die gesetz­liche Regelung: “ab dem 4. Krank­heitstag”. Der:die Arbeitgeber:in kann die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aber auch individuell früher verlangen.

Name des Vereins oder Unternehmens, bei dem du beschäftigt bist
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Falls die Arbeitsunfähigkeit nicht elektronisch bescheinigt werden kann, kann hier ein Scan einer Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hochgeladen werden.