Beschäftigungsende Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen. - Step 1 of 2Arbeitgeber*in *Name des Vereins oder Unternehmens, bei dem du beschäftigt wirstArbeitnehmer*in: Vorname(n) *Arbeitnehmer*in: Nachname(n) *Geburtsdatum *E-Mail-Adresse *für etwaige RückfragenLetzter Tag des Arbeitsverhältnisses *Art der Beschäftigung *sozialversicherungspflichtige BeschäftigungMinijobAntrag auf Übermittlung der Arbeitsbescheinigung nach § 312 Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – (SGB III)Hiermit beantrage die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung zur elektronischen Übermittlung an die Bundesagentur für Arbeit.(Nur auf Verlangen des Arbeitnehmers oder der BA zu erstellen) - Wir empfehlen diese zu beantragen, denn die Arbeitsbescheinigung ist Grundlage für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld, Rentner:in?Ich beende die Beschäftigung, weil ich in Rente gehe.(Falls zutreffend, ist diese Angabe wichtig für die Sozialversicherungsmeldung.)Umzug?Ich habe eine neue Adresse.AnschriftAdresse Zeile 1OrtRegionPostleitzahlAfghanistanAlbanienAlgerienAmerikanisch-SamoaAmerikanische JungferninselnAndorraAngolaAnguillaAntarktikaAntigua und BarbudaArgentinienArmenienArubaAserbaidschanAustralienBahamasBahrainBangladeshBarbadosBelarusBelgienBelizeBeninBermudaBhutanBolivien (Plurinationaler Staat)Bonaire, Sint Eustatius und SabaBosnien und HerzegowinaBotswanaBouvetinselBrasilienBritische JungferninselnBritisches Territorium im Indischen OzeanBrunei DarussalamBulgarienBurkina FasoBurundiCabo VerdeChileChinaCookinselnCosta RicaCuraçaoDeutschlandDjiboutiDominicaDominikanische RepublikDänemarkEcuadorEl SalvadorElfenbeinküsteEritreaEstlandEswatini (Königreich)Falklandinseln (Malwinen)FidschiFinnlandFrankreichFranzösisch-GuayanaFranzösisch-PolynesienFranzösische Süd- und AntarktisgebieteFäröer-InselnGabunGambiaGeorgiaGhanaGibraltarGrenadaGriechenlandGrönlandGuadeloupeGuamGuatemalaGuernseyGuineaGuinea-BissauGuyanaHaitiHeard- und McDonald-InselnHondurasHongkongIndienIndonesienIrakIran (Islamische Republik)IrlandIslandIsle of ManIsraelItalienJamaikaJapanJemenJerseyJordanienKaimaninselnKambodschaKamerunKanadaKasachstanKatarKeniaKirgistanKiribatiKokosinseln (Keelinginseln)KolumbienKomorenKongo (Demokratische Republik)Kongo (Republik)Korea (Demokratische Volksrepublik)Korea (Republik)KosovoKroatienKubaKuwaitLaos (Demokratische Volksrepublik)LesothoLettlandLibanonLiberiaLibyenLiechtensteinLitauenLuxemburgMacauMadagaskarMalawiMalaysiaMaledivenMaliMaltaMarokkoMarshall-InselnMartiniqueMauretanienMauritiusMayotteMexikoMikronesienMoldau (Republik)MonacoMongoleiMontenegroMontserratMosambikMyanmarNamibiaNauruNepalNeukaledonienNeuseelandNicaraguaNiederlandeNigerNigeriaNiueNordmazedonien (Republik)NorfolkinselNorwegenNördliche MarianenOmanOsttimorPakistanPalauPalästina (Staat)PanamaPapua-NeuguineaParaguayPeruPhilippinenPitcairninselnPolenPortugalPuerto RicoRuandaRumänienRusslandRéunionSaint-BarthélemySaint-Pierre und MiquelonSalomonenSambiaSamoaSan MarinoSaudi-ArabienSchwedenSchweizSenegalSerbienSeychellenSierra LeoneSimbabweSingapurSint MaartenSlowakeiSlowenienSomaliaSpanienSpitzbergenSri LankaSt. Helena, Ascension und Tristan da CunhaSt. Kitts und NevisSt. LuciaSt. Martin (französisch)St. Vincent und die GrenadinenSudanSurinameSyrien (Arabische Republik)São Tomé und PríncipeSüdafrikaSüdgeorgien und die Südlichen SandwichinselnSüdsudanTadschikistanTaiwan, Republik ChinaTansania (Vereinigte Republik)ThailandTogoTokelauTongaTrinidad und TobagoTschadTschechische RepublikTunesienTurkmenistanTurks- und CaicosinselnTuvaluTürkeiUSAUgandaUkraineUngarnUnited States Minor Outlying IslandsUruguayUsbekistanVanuatuVatikanstadt (Staat)Venezuela (Bolivarische Republik)Vereinigte Arabische EmirateVereinigtes Königreich von Großbritannien und NordirlandVietnamWallis und FutunaWeihnachtsinselWestsaharaZentralafrikanische RepublikZypernÄgyptenÄquatorialguineaÄthopienÅlandinselnÖsterreichLandBei Umzug bitte die neue Anschrift mitteilen - danke!DSGVO-Einverständnis *Ich willige ein, dass diese Website meine übermittelten Informationen speichert, sodass meine Anfrage beantwortet werden kann.Datei hochladen Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 3 Dateien hochladen. Möchtest du noch Unterlagen übermitteln, zum Beispiel Bescheinigungen, die ausgefüllt werden sollen, kannst du sie hier hochladen. (Für die Arbeitsbescheinigung bitte nur oben die Checkbox markieren.)Anmerkungen, BesonderheitenWeiterVorschau aktualisieren...Dies ist eine Vorschau deiner Daten. Bitte check noch kurz deine Eingaben. Du kannst auch zurückgehen, um Änderungen vorzunehmen.zu beachten im Zusammenhang mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Arbeitspapiere Die Arbeitspapiere werden wir dir nach Abschluss übersenden. Gestellte Arbeitskleidung Dir gestellte Arbeitkleidung, Dienstschlüssel, Parkkarte und Arbeitsmittel wie Computer etc. gib spätestens am letzten Arbeitstag ab. Meldepflicht Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld bist du verpflichtet, dich spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Sofern dieses Arbeitsverhältnis für eine kürzere Dauer als drei Monate befristet ist, besteht die Verpflichtung unverzüglich nach Abschluss des Vertrages. Sofern der Zeitraum von der Kündigung bis zum Beschäftigungsende weniger als drei Monate beträgt, besteht die Verpflichtung unverzüglich nach der Kündigung. Zudem bist du verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen. SGB III § 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden (1) Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Im Übrigen gelten für Ausbildung- und Arbeitsuchende die Meldepflichten im Leistungsverfahren nach den §§ 309 und 310 entsprechend. (1 a) Die zuständige Agentur für Arbeit soll mit der nach Absatz 1 arbeitsuchend gemeldeten Person unverzüglich nach der Arbeitsuchendmeldung ein erstes Beratungs- und Vermittlungsgespräch führen, das persönlich oder bei Einvernehmen zwischen Agentur für Arbeit und der arbeitsuchenden Person auch per Videotelefonie erfolgen kann. (2) Die Agentur für Arbeit hat unverzüglich nach der Meldung nach Absatz 1 auch Berufsberatung durchzuführen. (3) Ausbildung- und Arbeitsuchende, die Dienstleistungen der Bundesagentur in Anspruch nehmen, haben dieser die für eine Vermittlung erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und den Abschluss eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses unter Benennung des Arbeitgebers und seines Sitzes unverzüglich mitzuteilen. Sie können die Weitergabe ihrer Unterlagen von deren Rückgabe an die Agentur für Arbeit abhängig machen oder ihre Weitergabe an namentlich benannte Arbeitgeber ausschließen. Die Anzeige- und Bescheinigungspflichten im Leistungsverfahren bei Arbeitsunfähigkeit nach § 311 gelten entsprechend.Checkboxen *Ich habe die vorstehenden Hinweise durchgelesen. *ZurückPhoneSenden